Dienstnummern für Polizeibeamte

Apr 20th, 2008 | By kaixo | Category: infos, lucerne, news, politix, society

 

Blanker Hohn statt Entschuldigung bei den Verhafteten: Jetzt müssen Namensschilder her!

Letzte Woche hat die Stadt Luzern eine Medienorientierung über die Massenverhaftung vom 1. Dezember 2007 und den in diesem Zusammenhang eingereichten 54 Aufsichtsbeschwerden abgehalten. Zu einer kritischen Beurteilung bezüglich der Verhältnismässigkeit des Monstereinsatzes oder zu einer Entschuldigung bei den Betroffenen (wie dies in Basel geschah) vermochte sich in Luzern niemand durchzuringen. Dass die in den Beschwerden vorgebrachten Rügen allesamt als „unbegründet“ oder „nicht nachprüfbar“ qualifiziert wurden, und daher kein Anlass bestehe ein Disziplinarverfahren einzuleiten, ist blanker Hohn für die Betroffenen des menschenunwürdigen Einsatzes.

 

Die StudentInnen für Grundrechte fordern nun von den Behörden, dass Polizeimitlieder künftig Namensschilder (oder Dienstnummern) tragen müssen.

 

Wir sind der Ansicht, dass die präventive in Gewahrsamnahme von 245 kulturell aktiven Leuten (mehrheitlich Jugendliche, viele Minderjährige, auch Schwangere) für eine Nacht nicht als verhältnismässig im Sinne von Artikel 36 Bundesverfassung angesehen werden kann. Insbesondere erscheint die Massenverhaftung ohne vorgängige Abmahnung nicht als mildestmögliches Mittel, welches jedoch bei jeder Grundrechtseinschränkung angewendet werden muss. Die Anwendung einer härteren Massnahme als der mildestmöglichen führt nach schweizerischem Recht zu einer eindeutigen Grundrechtsverletzung.

 

Auch weitere einzelne Rügepunkte wurden durch die Medienorientierung nicht geklärt, sondern bewusst verklärt:

 

-Leibesvisitationen: Trotz prominenter Kritik u.a. von Seiten des Strafrechtsprofessors Franz Riklin, haltet die Stadt an ihrer Haltung fest, dass das vollständige Entkleiden notwendig gewesen sei. Leibesvisitationen sind jedoch entwürdigend und demütigend und erfüllen ihren Zweck nicht besser als gründliches Abtasten und Durchsuchen der Personen.

 

-Zivilschützer: Weiterhin bestehen bleiben die Berichte zahlreicher Verhafteten, die Zivilschützer beim Durchsuchen von Akten und beim Spannen bei Leibesvisitationen beobachtet haben. Zudem wurden die Zivilschützer erst einen Tag nach der Massenverhaftung über ihre Schweigepflicht unterrichtet. Ein völlig unprofessionelles Vorgehen.

 

-Verhalten einzelner Polizeibeamten: Viele Personen wurden laufend beschimpft, beleidigt, verhöhnt und schikaniert, einzelne wurden Opfer von unbegründeten gewalttätigen Übergriffen. Es liegen mehrere Arztzeugnisse vor und es wurden bereits Anzeigen u.a. wegen einfacher Körperverletzung gegen unbekannte Polizeibeamte eingereicht.

 

Allerdings erweist sich, dass die Betroffenen von Grund- und Menschenrechtsverletzungen oft die kürzeren Spiesse haben. So wurden gerade die heikelsten Rügen (Stiefeltritt in den Bauch, Anuskontrollen, Schläge mit Mehrzweckstock, derbe Beleidigungen etc.) nicht überprüft, weil „zu den Beteiligten keine Angaben gemacht wurden. Aus diesem Grund konnten Anschuldigungen gegen einzelne PolizistInnen nicht zurückverfolgt und verifiziert werden“ (Mitteilung der Stadt).

Verschiedene Betroffene teilten uns mit, dass die Polizeibeamenten - rechtswidrig - die Bekanntgabe ihres Namens verweigerten, was also genauere Angaben durch die Beschwerdeführer verunmöglicht und ja gerade im Interesse der Täter ist.

 

Amnesty International hat genau diese Problematik letztes Jahr im Bericht „Polizei, Justiz und Menschenrechte“ untersucht:

 

“Amnesty International glaubt, dass die Anonymität der Polizisten und Polizistinnen das Risiko von unmenschlicher sowie grausamer, entwürdigender und degradierender Behandlung erhöht und die Straflosigkeit fördert. Der Europäische Kodex der Polizeiethik legt fest, dass die Polizisten und Polizistinnen einfach zu erkennen und imstande sein müssen, ihre Berufsidentität zu belegen. Nur das kantonale Polizeigesetz des Kantons Basel-Stadt und die Vollstreckungsverordnung des Kantons Appenzell Ausserrhoden sehen diese Pflicht vor.”

 

Daher wird folgende Empfehlung abgegeben:

 

“Amnesty International empfiehlt den Behörden vorzuschreiben, dass Polizeimitglieder Namensschilder (oder Dienstnummern) zu tragen haben sowie Embleme an der Uniform anzubringen sind, die die Zugehörigkeit der Polizeimitglieder zu einem Polizeikorps jederzeit erkennen lassen.”

(http://www.amnesty.ch/de/themen/schweiz/menschenrechte-gelten-auch-im-polizeieinsatz/downloads/Polizeibericht_gross_d.pdf)

 

Genau diese sinnvolle Massnahme lehnt der Kommandant der Stadtpolizei aber aus unersichtlichen Gründen ab. Die StudentInnen für Grundrechte fordern die Behörden und Politik auf, alles daran zu setzen diese Massnahme zügig umzusetzen. Nur mit Namensschildern kann verhindert werden, dass PolizistInnen nicht im Schutze der Anonymität ungesühnt die grundlegendsten Rechte der Menschen verletzen.

 

Ausserdem fordern wir nach wie vor eine unabhängige Untersuchung des Einsatzes!

 

[Medienmitteilung StudentInnen für Grundrechte]

 

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